IFS Logistics 2 wird im April veröffentlicht
Sonntag, den 08. April 2012 um 08:33 Uhr

Noch im Laufe des April soll der neue Standard IFS Logistics 2 eröffentlicht werden. Die verpflichtende Anwendung beginnt dann ab dem 01. September 2012.

Wesentliche Neuerungen:

  1. Drei neue KO-Kriterien, so dass nun insgesamt 6 KO-Kriterien enthalten sind
  2. Anforderungen an die Unternehmensleitung und Verantwortung
  3. Ausweitung der Anforderungen an HACCP und Gefahrenanalysen
  4. Neue Anforderungen an die Sicherung der Lebensmittel bzw. Produktschutz (Food defense)
  5. Die Bewertung einer Anforderung mit "D" führt nunmehr zu einem Abzug von 20 Punkten nicht wie bislang zu 0 Punkten.
  6. Der Zertifizierungszyklus wird einheitlich auf 12 Monate geregelt. Ein Zyklus von 18 Monaten bei höherem Niveau ist dann nicht mehr möglich.

 

Beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung auf die neuen Anforderungen. Wir sind Ihnen dabei behilflich. Kontaktieren Sie uns.

 
IFS Food Version 6 erschienen
Sonntag, den 08. April 2012 um 08:12 Uhr

Die neue Version 6 des IFS Food ist seit März in der deutschen Ausgabe erschienen. Die Anwendung des neuen Standards ist verpflichtend ab 01.07.2012.

Wesentliche Neuerungen:

  1. Der Anforderungskatalog wurde um die Anforderungen an den Produktschutz (Food Defense) erweitert. Was in der Version 5 noch freiwillig (optional) möglich war ist nun verpflichtend.
  2. Die Bewertung einer Anforderung mit "D" führt zu einem Abzug von 20 Punkten, nicht wie bislang zu 0 Punkten.
  3. Neue Kriterien für zugekaufte Produkte. Sie müssen nun ebenfalls aus zertifizierten Betrieben stammen.
Ist Ihr Unternehmen bereits für für den neuen Standard? Wir sind Ihnen dabei behilflich. Kontaktieren Sie uns.
 
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Montag, den 22. August 2011 um 10:24 Uhr
Ab sofort gilt eine Änderung im Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Frequenz für die Folgebelehrungen wurde von "jährlich" auf "alle zwei Jahre" reduziert. Demnach müssen Personen, die Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 ausüben (Umgang mit bestimmten Lebensmitteln) nur noch alle zwei Jahre belehrt werden. Den Inhalt der Belehrung sowie den Original-Text des Infektionsschutzgesetzes finden Sie im Download-Bereich.
 
Verwendung von Holzpaletten in Kühlräumen
Freitag, den 01. Juli 2011 um 10:48 Uhr

Endlich gibt es eine amtliche Stellungnahme zum Thema "Holzpaletten in Kühlräumen". Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz - Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) hat nun endgültig klargestellt, dass eine Verwendung von Holzpaletten in Kühlräumen, in denen offene Ware gelagert wird, nicht zulässig ist. Umgekehrt wird aber auch festgestellt, dass Holzpaletten in Kühlräumen, in denen ausschließlich verpackte Waren gelagert sind, möglich und zulässig sind. Nun sollte auch von Behörden-Seite zukünftig eine einheitliche Bewertung dieses Themas erfolgen.

Die Stellungnahme des AFFL steht nun in unserem Download-Bereich zur Verfügung.

 
TRwS 779 jetzt allgemein anerkannte Regel der Technik
Donnerstag, den 08. Dezember 2011 um 15:23 Uhr

Gemäß einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit wird die TRwS 779 als offiziell anerkannte Regel der Technik eingeführt. Dabei bezieht sich diese Anerkennung auf bestimmte Bereiche des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie der derzeit gültigen VAwS. Näheres siehe TRwS 779 im Download-Bereich.

 
GHS Kennzeichnung - Übergangsfristen
Freitag, den 05. August 2011 um 14:20 Uhr

Für die Einführung der neuen GHS Kennzeichnung gibt es weitgehende Übergangsregelungen

1. Hersteller und Inverkehrbringer

Stoffe müssen seit 01.12.2010 nach den neuen Regeln gekennzeichnet werden. Stoffe, die vor dem 01.12.2010 in Verkehr gebracht wurden, dürfen noch bis zum 01.12.2012 verkauft werden.

Gemische (Zubereitungen) müssen erst ab dem 01.06.2015 nach den neuen Regeln gekennzeichnet werden. Für vor dem 01.06.2015 in Verkehr gebrachten Gemische gilt eine Verkaufsfrist bis 01.06.2017. Bis 2015 ist auch in den Sicherheitsdatenblättern die alte Kennzeichnung aufgeführt.

2. Anwender

Für die Anwender bedeutet dies, dass die Betriebsanweisungen so erstellt werden müssen, dass sie den aktuellen Kennzeichnungen der Chemikalien, die im Haus verwendet werden, entsprechen müssen. Das kann bedeuten, dass Betriebsanweisungen sowohl Symbole aus der alten, als auch nach der neuen Kennzeichnung enthalten. Falsch ist, die Betriebsanweisungen jetzt auf die neue Kennzeichnung umzustellen! Nicht solange noch Chemikalien mit der alten Kennzeichnung verwendet werden! Wichtig: Mitarbeiter schulen, dass sie die Bedeutung der alten, wie auch der neuen Kennzeichnung verstehen. 

 
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