Ab 1. Juni 2015 treten neue Regeln für die Kennzeichnung von Chemikalien in Kraft. Basis hierfür ist die "GHS-Verordnung" mit der ein global harmonisiertes Kennzeichnungssystem schrittweise eingeführt wird.
Seit 1.12.2010 müssen "Stoffe" bereits nach der neuen Verordnung gekennzeichnet werden. Die Verkaufsfrist für bereits hergestellte Stoffe, die nach den alten Regeln gekennzeichnet waren, endete am 1.12.2012.
Nun müssen seit 1.6.2015 auch "Gemische" nach der GHS-Verordnung gekennzeichnet werden. Die Verkaufsfrist für bereits hergestellte Gemische, die nach den alten Regeln gekennzeichnet sind, endet am 1.6.2017.
Symbole gemäß der neuen GHS-Verordnung plus Erläuterungen finden Sie zum Download hier.