Unsere Dienstleistungen für milchverarbeitende Betriebe und Hersteller von Eiprodukten:

  • Erstellung von HACCP Konzepten
    • Durchführung der Gefahrenanalyse
    • Festlegung der Kritischen Kontrollpunkte (CCP)
    • Erarbeitung geeigneter Kontroll- und Überwachungsverfahren
    • Aufbau einer geeigneten Dokumentation (HACCP-Handbuch, einfache, praktikable Kontrolllisten). 

  • Einbindung von HACCP in vorhandene Managementsysteme. Verknüpfung und Zusammenführung verschiedener Systeme aus Lebensmittelsicherheit, Qualitätsmanagement, Umweltschutz oder Arbeitssicherheit zu einem einzigen Managementsystem.

  • Coaching der Führungsebene bei der Umsetzung von Managementsystemen und Standards (HACCP, ISO 22000, IFS, BRC, ISO 14001, EMAS)

  • Vorbereitung zur Zertifizierung nach verschiedenen Lebensmittel- und Umweltstandards (ISO 22000, IFS, BRC, ISO 14001, EMAS, etc.)

  • Inhouse-Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern (Lebensmittelhygiene, HACCP, Infektionsschutzgesetz, Umgang mit Gefahrstoffen etc.)

  • Zusammenstellung und Bewertung der rechtlichen Anforderungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz (Compliance-Audit)

  • Interne Audits (auch kombiniert für verschiedene Systeme) zur Überprüfung von Managementsystemen und Standards (HACCP, ISO 14001, ISO 22000, IFS etc.)

Zusammen mit unseren Partnern können wir darüber hinaus anbieten:

 

  • Qualitätsmanagementsysteme (z.B. ISO 9001 etc.)

  • Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen etc.)

  • Energiemanagement (Erhöhung der Energieeffizienz, Energieeinsparung)

  • Mikrobiologische Untersuchungen von Oberflächen und Lebensmitteln, aw-Wert Messungen

  • Innovative Abwasserbehandlungssysteme

 

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Beiträge, Informationen:



Zulassung von Eierlikör- und Nudelherstellern
Geschrieben von: Jürgen Mayer   
Donnerstag, den 18. Juni 2009 um 07:45 Uhr
Von der Zulassungspflicht sind nicht nur die Hersteller von Flüssigei betroffen. Auch die Hersteller von Erzeugnissen wie Eierlikör und Eiernudeln fallen unter diese Regelung. Diese Erzeugnisse sind als Lebensmittel tierischen Ursprungs zu bewerten und fallen damit unter die VO (EG) 853/2004. Eine Zulassungspflicht besteht also dann, wenn der Betrieb Eierlikör oder Eiernudeln herstellt und nicht nur im Rahmen einer nebensächlichen Tätigkeit an andere Lebensmittelbetriebe abgibt.