Unsere Dienstleistungen für Hersteller und Vertreiber von Fleisch- und Wurstwaren:

 

  • Erstellung von HACCP-Konzepten
    • Durchführung der Gefahrenanalyse
    • Festlegung der Kritischen Kontrollpunkte (CCP)
    • Erarbeitung geeigneter Kontroll- und Überwachungsverfahren
    • Erstellung einer geeigneten, praktikablen Dokumentation (Handbuch, Checklisten, Formblätter). 

  • Coaching der Führungsebene bei der Umsetzung von Managementsystemen und Standards (HACCP, ISO 22 000, IFS, BRC, ISO 14 001, EMAS)

  • Unterstützung bei der Vorbereitung zur EU-Zulassung.

  • Vorbereitung zur Zertifizierung nach verschiedenen Lebensmittel- und Umweltstandards (HACCP, ISO 22 000, IFS, BRC, ISO 14 001, EMAS, etc.)

  • Inhouse-Schulung von Führungskräften, HACCP-Team und Mitarbeitern verschiedener Bereiche (Schlachtung, Zerlegung, Wurstküche, Fahrer, Verkauf) zu den Themen: Lebensmittelhygiene, HACCP, Infektionsschutzgesetz, Umgang mit Gefahrstoffen etc.)

  • Inhouse-Schulung von Verkaufspersonal in Filialen (Lebensmittelhygiene, Kundenorientierung)

  • Interne Audits zur Überprüfung von Managementsystemen und Standards (HACCP, ISO 14 001, ISO 22 000, IFS etc.)

Zusammen mit unseren Partnern können wir darüber hinaus anbieten:

 

  • Qualitätsmanagementsysteme (z.B. ISO 9001 etc.)

  • Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen etc.)

  • Energiemanagement (Erhöhung der Energieeffizienz, Energieeinsparung)

  • Mikrobiologische Untersuchungen von Oberflächen und Lebensmitteln, aw-Wert Messungen

 

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Beiträge, Informationen:



Neue Regelungen für Hackfleisch und roheihaltige Lebensmittel

Neue Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von rohem Hackfleisch nun gesetzlich geregelt. Die neue Tier-LMHV (siehe Download-Bereich) regelt die Bedingungen, unter denen in bestimmten Regionen Deutschlands Hackfleisch von schlachtwarmem Fleisch in Verkehr gebracht werden darf (§ 13a). Die zunächst im Verordnungs-Entwurf enthaltene Ausnahmeregelung, dass Hackfleisch nur auf +4 °C gekühlt werden muss, wenn es innerhalb von 24 Stunden nach der Herstellung in den Verkehr gebracht wird, wurde nicht übernommen.

Ebenso neu gestaltet wurde die Regelung, dass roheihaltige (nicht durcherhitzte) Lebensmittel (Rührei, Sauce Hollandaise etc.) in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung nicht an Endverbraucher abgegeben werden dürfen. Bislang waren von dieser Regelung alle Gäste in einer solchen Einrichtung betroffen. In der neuen Verordnung (§ 20a) bezieht sich dieses Verbot nur auf "immungeschwächte" Personen.

 
Herstellung kleiner Mengen Hackfleisch - Leitlinie erschienen

Der BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.) hat die "Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis zur Anpassung der Probenahmehäufigkeit in Betrieben, die kleine Mengen Hackfleisch und Fleischzubereitungen herstellen" veröffentlicht. Betroffen sind Betriebe, die kleine Mengen Hackfleisch bzw. Fleischzubereitungen wie Gulasch oder Geschnetzeltes für den Einzelhandel, Restaurants oder Großküchen herstellen. Als kleine Menge gilt hierbei weniger als 2,5 t pro Woche Hackfleisch bzw. weniger als 5 t pro Woche Fleischzubereitungen.

Mit der Leitlinie erfolgt nun eine deutliche Erleichterung bei der Probenahmehäufigkeit und mikrobiologischen Untersuchung der hergestellten Ware. Bislang galt pauschal die Verpflichtung einer wöchentlichen Probenahme nach der VO (EG) 2073/2004. Unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende Risikoanalyse vorliegt, kann die Probnahmehäufigkeit auf einmal pro Jahr reduziert werden. Die Leitlinie steht unter http://www.bll.de/download/themen/hygiene/leitlinie-hackfleisch/ zum Download bereit.

 
Zulassung jetzt beantragen
Verschiedene Zulassungsbehörden haben noch einmal dringend darauf hingewiesen, dass Betriebe, die noch keine Zulassung besitzen, aber eine solche benötigen, diese umgehend beantragen müssen. Aufgrund der hohen Anzahl der noch ausstehenden Anträge kann ansonsten eine rechtzeitige Bearbeitung bis zum Ende des Jahres nicht mehr gewährleistet werden.  Es wird darauf hingewiesen, dass zulassungspflichtige Tätigkeiten ab 01.01.2010 ohne eine gültige Zulassung nicht mehr ausgeführt werden dürfen! Welcher Betrieb zulassungspflichtig ist und welcher nicht kann anhand einer Grafik geklärt werden, die im Download-Bereich hinterlegt ist.
 
Pflicht für EU-Zulassung für Metzgereien

Bis spätestens 31.12.2009 müssen Betriebe die tierische Lebensmittel Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen eine Zulassung vorweisen. Dies gilt für Schlachtung, Zerlegung und Produktion von Fleisch und Fleischerzeugnissen aber auch für Milch,- Ei- und Fisch verarbeitende Betriebe. Im Download-Bereich finden Sie in einer Grafik dargestellt, welche Betriebe eine Zulassung benötigen und welche nicht. Ausnahmen existieren vor allem für Betriebe, die direkt an Endverbraucher liefern bzw. in geringem Umfang an den lokalen Einzelhandel.

 
Dioxin in irischem Schweinefleisch
In Pressemeldungen wurde über Rückrufaktionen irischer Behörden von dioxin-verseuchtem Schweinefleisch berichtet. Tatsächlich ist irisches Schweinefleisch entdeckt worden, das teils hohe Gehalte an PCB (Polychlorierte Biphenyle) aufweist. Im Zuge des "Europäischen Schnellwarnsystemes" wurden die deutschen Behörden darüber informiert. Sie prüfen derzeit, in welchem Umfang das betroffene Fleisch importiert wurde. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat zu diesem Fall eine Stellungnahme herausgegeben (siehe www.bfr.de oder hier im Download-Bereich). 
 
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