Chemikalien, Gefahrstoffe


Unsere Dienstleistungen:


  • Erstellung der Liste mit Gefahrstoffen sowie Ermittlung und Zusammenstellung der gefahrstoffrelevanten Daten

  • Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für einzelne Tätigkeiten beim Umgang mit Gefahrstoffen
 
  • Zusammenstellung und Bewertung der rechtlichen Anforderungen (Compliance-Audit)

  • Beratung und Hilfestellung bei der Umsetzung von ReACH vor allem für nachgeschaltete Anwender

  • Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern im Umgang mit Gefahrstoffen

  • Team-Coaching des Umweltteams oder des UMB
 
  • Durchführung der Internen Audits bzw. Umweltbetriebsprüfung (EMAS)

  • Vermittelnde Kontakte zu Behörden und Zeritifizierungsstellen

 

Zusammen mit unseren Partnern können wir darüber hinaus anbieten:

 

  • Qualitätsmanagementsysteme (z.B. ISO 9001 etc.)

  • Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen etc.)

  • Energiemanagement (Erhöhung der Energieeffizienz, Energieeinsparung)

 

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Beiträge, Informationen:



Neue GHS-Verordnung

Die sogenannte GHS-Verordnung (VO (EG) 1272/2008) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Für die Einführung der neuen Kennzeichnungpflichten gelten folgende Übergangsfristen: Anwendung für Stoffe muss bereits ab 01.12.2010 erfolgen; Anwendung für Gemische erfolgt ab 01.06.2015. Eine Übersicht der neuen Gefahrenpiktogramme (Anhang V der GHS-Verordnung) finden Sie im Download-Bereich.  

 
Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neuregelung
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wurde mit einer Verordnung vom 18. Dezember 2008 neu geregelt. Mit der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV" wurden die vielen Einzelregelungen aus Gefahrstoff-Verordnung, Biostoff-Verordnung etc. in einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Verordnungstext siehe Download-Bereich
 
GHS - Neue Chemikalienkennzeichnung

Zusammen mit der neuen Chemikaliengesetzgebung REACH hat die Europäische Union am 03.09.08 eine neue Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien beschlossen. Sie stützt sich dabei auf eine Empfehlung der Vereinten Nationen zu einem sog. "Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS)". Ziel ist eine möglichst global einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die Veröffentlichung im EG-Amtsblatt ist für Dezember 2008 geplant. 20 Tage nach der Veröffentlichung soll die GHS-Verordnung in Kraft treten.

Quelle: Umweltbundesamt