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Nennfüllmengen von Fertigpackungen entfallen |
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Geschrieben von: Jürgen Mayer
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Montag, den 30. März 2009 um 09:30 Uhr |
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Ab 11. April 2009 entfallen für verschiedene Produkte (Bier, Milch, Wasser, Limonaden, Fruchtsäfte etc.) die bislang vorgeschriebenen Nennfüllmengen. Das bedeutet, wo bislang eine Füllmenge von z.B. exakt 1 Liter vorgeschrieben war, können jetzt auch 0,93 Liter in einer Fertigpackung enthalten sein. Beschrieben sind diese Vorschriften in der Fertigpackungs-Verordnung vom 11.06.2008 (siehe Download-Bereich), deren letzte Änderungen zum 11.04.2009 in Kraft treten.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. März 2009 um 09:43 Uhr |