Zulassungspflicht für Großküchen, Catering
Auch Großküchen und Catering-Betriebe können von den Zulassungspflichten betroffen sein. Vor allem dann, wenn sie Lebensmittel tierischen Ursprungs nicht hauptsächlich an Endverbraucher abgeben, sondern über eine gewisse Grenze hinaus auch an andere Betriebe wie z.B. Schulküchen, Kindergärten etc. Eine Erläuterung, welche Betriebe betroffen sind finden Sie im Download-Bereich.