Nennfüllmengen von Fertigpackungen entfallen
Montag, den 30. März 2009 um 09:30 Uhr
Ab 11. April 2009 entfallen für verschiedene Produkte (Bier, Milch, Wasser, Limonaden, Fruchtsäfte etc.) die bislang vorgeschriebenen Nennfüllmengen. Das bedeutet, wo bislang eine Füllmenge von z.B. exakt 1 Liter vorgeschrieben war, können jetzt auch 0,93 Liter in einer Fertigpackung enthalten sein. Beschrieben sind diese Vorschriften in der Fertigpackungs-Verordnung vom 11.06.2008 (siehe Download-Bereich), deren letzte Änderungen zum 11.04.2009 in Kraft treten.
 
Zulassungspflicht für Großküchen, Catering
Montag, den 09. März 2009 um 15:09 Uhr
Auch Großküchen und Catering-Betriebe können von den Zulassungspflichten betroffen sein. Vor allem dann, wenn sie Lebensmittel tierischen Ursprungs nicht hauptsächlich an Endverbraucher abgeben, sondern über eine gewisse Grenze hinaus auch an andere Betriebe wie z.B. Schulküchen, Kindergärten etc. Eine Erläuterung, welche Betriebe betroffen sind finden Sie im Download-Bereich.
 
Neue GHS-Verordnung
Sonntag, den 22. Februar 2009 um 15:55 Uhr

Die sogenannte GHS-Verordnung (VO (EG) 1272/2008) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Für die Einführung der neuen Kennzeichnungpflichten gelten folgende Übergangsfristen: Anwendung für Stoffe muss bereits ab 01.12.2010 erfolgen; Anwendung für Gemische erfolgt ab 01.06.2015. Eine Übersicht der neuen Gefahrenpiktogramme (Anhang V der GHS-Verordnung) finden Sie im Download-Bereich.  

 
Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neuregelung
Donnerstag, den 22. Januar 2009 um 09:49 Uhr
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wurde mit einer Verordnung vom 18. Dezember 2008 neu geregelt. Mit der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV" wurden die vielen Einzelregelungen aus Gefahrstoff-Verordnung, Biostoff-Verordnung etc. in einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Verordnungstext siehe Download-Bereich
 
Pflicht für EU-Zulassung für Metzgereien
Montag, den 09. März 2009 um 00:00 Uhr

Bis spätestens 31.12.2009 müssen Betriebe die tierische Lebensmittel Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen eine Zulassung vorweisen. Dies gilt für Schlachtung, Zerlegung und Produktion von Fleisch und Fleischerzeugnissen aber auch für Milch,- Ei- und Fisch verarbeitende Betriebe. Im Download-Bereich finden Sie in einer Grafik dargestellt, welche Betriebe eine Zulassung benötigen und welche nicht. Ausnahmen existieren vor allem für Betriebe, die direkt an Endverbraucher liefern bzw. in geringem Umfang an den lokalen Einzelhandel.

 
EU-Zulassung Fisch, Fischverarbeitung
Sonntag, den 01. Februar 2009 um 18:04 Uhr
Auch die Verarbeitung von Fisch und Fischerzeugnissen ist ab 01.01.2010 zulassungspflichtig. Ausgenommen sind weiterhin die direkte Abgabe von Kleinmengen durch z.B. Fischer an Privatpersonen oder Gaststätten. Wo genau die Grenze zur Zulassungspflicht verläuft und welche Tätigkeiten noch als "Primärproduktion" zählen haben wir Ihnen im Download-Bereich in einer Grafik dargestellt.
 
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