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Neue EMAS Verordnung - EMAS III |
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Montag, 08. Februar 2010 |
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Die neue EMAS Verordnung (EMAS III) ist in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen sind die veränderte Umwelterklärung (Schaffung von Kernindikatoren im Bereich der wesentlichen direkten Umweltaspekte), verlängerte Validierungszyklen für KMU (4 Jahre) sowie die Möglichkeit, dass auch Betriebe außerhalb der EU an EMAS teilnehmen können. Den Verordnungstext inkl. Entsprechungstabelle zur EMAS II finden Sie im Download-Bereich. |
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Links Seminare Umweltmanagement aktualisiert |
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Freitag, 29. Januar 2010 |
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Aufgrund technischer Probleme waren die links zu den Umweltmanagement Seminaren der TÜV SÜD Akademie GmbH defekt. Wir bitten das zu entschuldigen. Der Fehler wurde behoben. Sie können nun in der Kategorie Umweltschutz den Bereich Umweltmanagement anwählen und finden dort auf der rechten Seite die aktuellen links zu den Umweltmanagement-Seminaren der TÜV SÜD Akademie. |
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JMconsulting firmiert sich neu! |
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Sonntag, 27. September 2009 |
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Die JMconsulting stellt sich neu auf. Deshalb wird die Firma seit 01.09.09 unter der Bezeichnung JMC Beratung geführt. Gleichzeitig haben wir neue Räume bezogen. Bitte beachten sie die neue Adresse (siehe unter "Impressum" oder "Kontakt"). Geändert hat sich hierbei lediglich die Anschrift. Alle sonstigen Kommunikationsdaten bleiben gleich. |
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Zulassung jetzt beantragen |
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Donnerstag, 18. Juni 2009 |
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Verschiedene Zulassungsbehörden haben noch einmal dringend darauf hingewiesen, dass Betriebe, die noch keine Zulassung besitzen, aber eine solche benötigen, diese umgehend beantragen müssen. Aufgrund der hohen Anzahl der noch ausstehenden Anträge kann ansonsten eine rechtzeitige Bearbeitung bis zum Ende des Jahres nicht mehr gewährleistet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zulassungspflichtige Tätigkeiten ab 01.01.2010 ohne eine gültige Zulassung nicht mehr ausgeführt werden dürfen! Welcher Betrieb zulassungspflichtig ist und welcher nicht kann anhand einer Grafik geklärt werden, die im Download-Bereich hinterlegt ist. |
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Herstellung kleiner Mengen Hackfleisch - Leitlinie erschienen |
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Montag, 07. Dezember 2009 |
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Der BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.) hat die "Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis zur Anpassung der Probenahmehäufigkeit in Betrieben, die kleine Mengen Hackfleisch und Fleischzubereitungen herstellen" veröffentlicht. Betroffen sind Betriebe, die kleine Mengen Hackfleisch bzw. Fleischzubereitungen wie Gulasch oder Geschnetzeltes für den Einzelhandel, Restaurants oder Großküchen herstellen. Als kleine Menge gilt hierbei weniger als 2,5 t pro Woche Hackfleisch bzw. weniger als 5 t pro Woche Fleischzubereitungen.
Mit der Leitlinie erfolgt nun eine deutliche Erleichterung bei der Probenahmehäufigkeit und mikrobiologischen Untersuchung der hergestellten Ware. Bislang galt pauschal die Verpflichtung einer wöchentlichen Probenahme nach der VO (EG) 2073/2004. Unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende Risikoanalyse vorliegt, kann die Probnahmehäufigkeit auf einmal pro Jahr reduziert werden. Die Leitlinie steht unter http://www.bll.de/download/themen/hygiene/leitlinie-hackfleisch/ zum Download bereit. |
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Kooperation mit Logistikberatung |
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Sonntag, 27. September 2009 |
Wir freuen uns, dass wir einen neuen Kooperationspartner für unser Netzwerk gefunden haben. Nachdem der Bereich Transport und Logistik in den letzten Jahren in der Lebensmittelkette zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, wollen wir unser Dienstleistungsangebot in dieser Richtung erweitern. Mit Stetter Consulting haben wir einen Partner gewonnen, der seit vielen Jahren international Unternehmen der Investitions- und Konsumgüterindustrie sowie Logistikdienstleiter entlang der gesamten Wertschöpfungskette berät. Dies beinhaltet die Gestaltung von Transportnetzwerken, Projektierung von Lägern, Aufbau von Kennzahlensystemen sowie Qualitätsmanagementsystemen. Zusammen mit JMC Beratung werden die Themen "Umweltschutz" und "Nachhaltigkeit" sowie speziell für die Lebensmittellogistiker "HACCP" und "Lebensmittelsicherheit" z.B. durch Einführung des "IFS Logistik" ergänzt.
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Zulassung von Eierlikör- und Nudelherstellern |
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Donnerstag, 18. Juni 2009 |
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Von der Zulassungspflicht sind nicht nur die Hersteller von Flüssigei betroffen. Auch die Hersteller von Erzeugnissen wie Eierlikör und Eiernudeln fallen unter diese Regelung. Diese Erzeugnisse sind als Lebensmittel tierischen Ursprungs zu bewerten und fallen damit unter die VO (EG) 853/2004. Eine Zulassungspflicht besteht also dann, wenn der Betrieb Eierlikör oder Eiernudeln herstellt und nicht nur im Rahmen einer nebensächlichen Tätigkeit an andere Lebensmittelbetriebe abgibt. |
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